Energieeinsparverordnung - EnEV
Indirekt setzt die EnEV die Heizlastberechnung in § 14 voraus: "Beim erstmaligen Einbau von Einrichtungen, in denen Heiz- oder Warmwasser gespeichert wird, in Gebäuden und bei deren Ersetzung ist deren Wärmeabgabe nach anerkannten Regeln der Technik zu begrenzen."
Allgemein
Der Heizungsanlagenersteller muss im Zweifelsfall nachweisen können, auf welcher Grundlage seine Anlagenplanung und Komponentendimensionierung basiert. Und inwieweit sie wirtschaftlich, energie- und kostensparend ist. Wie will er das ohne Heizlastberechnung machen?